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Direktvertrieb von Sehhilfen durch Augenärzte

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 1 · S. 15 bis 17

Dokument
97112
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 19
Seiten
15 bis 17
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Hier geht es um eine Urteil des LG Hannover vom 16. Mai 2006. In den Leitsätzen heißt es, dass ein allgemeiner Hinweis des Augenarztes an Patienten, sie können sich gleich bei ihm eine Fassung aus dem vorrätig gehaltenen Bestand an Brillen aussuchen, der von der Firma X dann fertig gestellt und an den Patienten ausgehändigt werde, einen Verstoß gegen das Zuweisungsverbot des §§ 34 Abs. 5 MBO darstellt und außerdem das Trennungsgebot verletzt.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG MEDIZINISCHE VERSORGUNG SEHSTOERUNG AUGENHEILKUNDE PRAXIS ES HÖHE SCHREIBEN ÄRZTINNEN ÄRZTE BRILLEN PATIENTEN INTERNET LEISTUNG VERHALTEN THERAPIE