CareLit Fachartikel
Direktvertrieb von Sehhilfen durch Augenärzte
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 1 · S. 15 bis 17
Dokument
97112
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hier geht es um eine Urteil des LG Hannover vom 16. Mai 2006. In den Leitsätzen heißt es, dass ein allgemeiner Hinweis des Augenarztes an Patienten, sie können sich gleich bei ihm eine Fassung aus dem vorrätig gehaltenen Bestand an Brillen aussuchen, der von der Firma X dann fertig gestellt und an den Patienten ausgehändigt werde, einen Verstoß gegen das Zuweisungsverbot des §§ 34 Abs. 5 MBO darstellt und außerdem das Trennungsgebot verletzt.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
SEHSTOERUNG
AUGENHEILKUNDE
PRAXIS
ES
HÖHE
SCHREIBEN
ÄRZTINNEN
ÄRZTE
BRILLEN
PATIENTEN
INTERNET
LEISTUNG
VERHALTEN
THERAPIE