Angeblich fehlerhafte Überwachung eines suizidgefährdeten Patienten
Lutterbeck, C. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2007 · Heft 1 · S. 15 bis 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während es früher in der psychiatrischen Versorgung oberstes Ziel war, einen suizidgefährdeten Patienten vor sich selbst zu schützen, steht heute im Vordergrund, ihm eine Rückkehr in ein freies Leben, d. h. auch außerhalb der Psychiatrie, zu ermöglichen. Seitens der Medizin wird es als unvermeidbar angesehen, ein trotz Behandlung verbleibendes Suizid-Restrisiko in Kauf zu nehmen. Zwar ist auch heute noch rechtlich dem Grunde nach unstreitig, dass der Krankenhausträger und seine Mitarbeiter die Pflicht haben, Patienten vor Selbstschädigungen zu bewahren, die ihnen durch Suizidversuche drohen könnten. Allerdings b…