CareLit Fachartikel

Wer wird befördert?

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 4 · S. 42 bis 43

Dokument
97491
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 4 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2007-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die bloße Tatsache, dass eine Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt einer dem Berufsaufstieg dienenden Bewerbung schwanger war und ein männlicher Kollege vorgezogen wurde, stellt kein hinreichendes Indiz dafür dar, dass das Geschlecht mitbestimmend für diese Beförderungsentscheidung gewesen ist. Unstreitige oder erwiesene Äußerungen des Arbeitgebers mit geschlechtsspezifischem Inhalt im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren können allerdings Indizien für eine Diskriminierung darstellen.

Schlagworte

ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG DISKRIMINIERUNG GESETZ SCHWANGERSCHAFT BERATER GESCHLECHT ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT BERLIN FAMILIE SCHADENSERSATZ HÖHE DOKUMENTATION UNTERLAGEN HAND