CareLit Fachartikel
Wer wird befördert?
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 4 · S. 42 bis 43
Dokument
97491
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die bloße Tatsache, dass eine Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt einer dem Berufsaufstieg dienenden Bewerbung schwanger war und ein männlicher Kollege vorgezogen wurde, stellt kein hinreichendes Indiz dafür dar, dass das Geschlecht mitbestimmend für diese Beförderungsentscheidung gewesen ist. Unstreitige oder erwiesene Äußerungen des Arbeitgebers mit geschlechtsspezifischem Inhalt im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren können allerdings Indizien für eine Diskriminierung darstellen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
RECHTSPRECHUNG
DISKRIMINIERUNG
GESETZ
SCHWANGERSCHAFT
BERATER
GESCHLECHT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
BERLIN
FAMILIE
SCHADENSERSATZ
HÖHE
DOKUMENTATION
UNTERLAGEN
HAND