CareLit Fachartikel

Rechtsprechung - Zur gemeinschaftlichen Mitbetreuung

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 4 · S. 77 bis 79

Dokument
97770
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2007
Jahrgang 16
Seiten
77 bis 79
Erschienen: 2007-04-03 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung ist es ein Entlassungsgrund für zumindest einen der beiden Betreuer, wenn die gesetzliche Voraussetzung der Mitbetreuung entfallen ist. Die entsprechende Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bedarf als Eingriff in die Rechte eines Beteiligten einer nicht nur formelhaft den Gesetzeswortlaut wieder gebenden Begründung. Das gilt vor allem dann, wenn im Vorfeld der Entscheidung mehrere Entlassungsgründe (hier: zerrüttetes Verhältnis der Mitbetreuer und mangelnde per sönliche Eignung eines von ihnen) erörtert wurden.

Schlagworte

PATIENTENUEBERLEITUNG ENTSCHEIDUNG BETREUUNG GERICHT GESETZ BETREUUNGSRECHT RECHTSPRECHUNG EIGNUNG ES FÜHRUNG ESSEN BEURTEILUNG PERSONEN WAHRNEHMUNG GESUNDHEITSZUSTAND ERNÄHRUNG