CareLit Fachartikel
Rechtsprechung - Zur gemeinschaftlichen Mitbetreuung
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 4 · S. 77 bis 79
Dokument
97770
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung ist es ein Entlassungsgrund für zumindest einen der beiden Betreuer, wenn die gesetzliche Voraussetzung der Mitbetreuung entfallen ist. Die entsprechende Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bedarf als Eingriff in die Rechte eines Beteiligten einer nicht nur formelhaft den Gesetzeswortlaut wieder gebenden Begründung. Das gilt vor allem dann, wenn im Vorfeld der Entscheidung mehrere Entlassungsgründe (hier: zerrüttetes Verhältnis der Mitbetreuer und mangelnde per sönliche Eignung eines von ihnen) erörtert wurden.
Schlagworte
PATIENTENUEBERLEITUNG
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNG
GERICHT
GESETZ
BETREUUNGSRECHT
RECHTSPRECHUNG
EIGNUNG
ES
FÜHRUNG
ESSEN
BEURTEILUNG
PERSONEN
WAHRNEHMUNG
GESUNDHEITSZUSTAND
ERNÄHRUNG