CareLit Fachartikel

Zur Geeignetheit eines Betreuers

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 4 · S. 79 bis 81

Dokument
97771
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2007
Jahrgang 16
Seiten
79 bis 81
Erschienen: 2007-04-03 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3463) Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der Sondenernährung) stellt keinen Pflichtverstoß des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht anbietet (vgl. BGHZ 154, 205). OLG München, Beschluss vom 25.1.2007 - 33 Wx 6/07

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG THERAPIE PATIENTENUEBERLEITUNG SONDENERNAEHRUNG ERNAEHRUNG BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG ES EIGNUNG GESUNDHEITSZUSTAND ERNÄHRUNG TOD ESSEN BEURTEILUNG PATIENTEN SCHMERZ