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Nichtbenutzendürfen einer Marke aufgrund Werbeverbots

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 4 · S. 31 bis 40

Dokument
97795
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
31 bis 40
Erschienen: 2007-04-16 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt werden die Gründe eines Beschlusses des BGH vom 28. September 2006. In den Leitsätzen heißt es, zwischen der Ware „Zigarren“ und der Dienstleistung „Verpflegung“ bestehe keine Ähnlichkeit der Ware und der Dienstleistungen i,.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. Ein berechtigter Grund für die Nichtbenutzung einer Marke i.S. von § 26 Abs. 1 MarkenG könne sich aus einem für einen vorübergehenden Zeitraum geltenden Werbeverbot für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen ergeben.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE VERBOT IDENTITAET MARKETING ZULASSUNG GEWEBE RECHTSANWÄLTE LEGIERUNGEN WERBUNG ZEIT DEUTSCHLAND ES BEURTEILUNG QUALITÄTSKONTROLLE