Vergütung von Bereitschaftsdienst -Abgrenzung zu Überstunden
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 4 · S. 162 bis 168
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vergütungsrechtliche Fragen sind nicht nur im alltäglichen Arbeitsleben von hoher praktischer Relevanz, sondern sind immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Vorliegend begehrt die Klägerin die Zahlung einer Überstundenvergütung in Höhe von 2.248,25 € (132,25 Stunden x 17,00 € brutto). Die Klägerin, die im Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit ohne Unterbrechung in sich anschließendem Bereitschaftsdienst Arbeiten fortgesetzt hat, die während der Regelarbeitszeit begonnen wurden, ist der Auffassung, dass diese Arbeitsleistung als Überstunden zu vergüten ist.