CareLit Fachartikel

Vergütung von Bereitschaftsdienst -Abgrenzung zu Überstunden

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 4 · S. 162 bis 168

Dokument
97844
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 4 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
162 bis 168
Erschienen: 2007-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Vergütungsrechtliche Fragen sind nicht nur im alltäglichen Arbeitsleben von hoher praktischer Relevanz, sondern sind immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Vorliegend begehrt die Klägerin die Zahlung einer Überstundenvergütung in Höhe von 2.248,25 € (132,25 Stunden x 17,00 € brutto). Die Klägerin, die im Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit ohne Unterbrechung in sich anschließendem Bereitschaftsdienst Arbeiten fortgesetzt hat, die während der Regelarbeitszeit begonnen wurden, ist der Auffassung, dass diese Arbeitsleistung als Überstunden zu vergüten ist.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT ZEIT ARBEITGEBER BAT BEDARFSPLANUNG ARBEITSLEISTUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS BEURTEILUNG ES AUFMERKSAMKEIT HAND AUTOMATISMUS PRAXIS PflegeRecht