CareLit Fachartikel

Apotheke darf einzelne Ärzte nicht bevorzugen

Apotheken Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 4 · S. 43 bis 46

Dokument
98124
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheken Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2007
Jahrgang 10
Seiten
43 bis 46
Erschienen: 2007-04-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Die Verabredung eines regelmäßigen Holund Bringdienstes für hochpreisige Medikamente zwischen einer Apotheke und einer Arztpraxis verstößt gegen das sogenannte Ärztebevorzugungsverbot nach §11 ApoG. Der Kaufvertrag über eine Apotheke kann sittenwidrig sein, sofern die konkrete Gefahr besteht, dass der Käufer die berufsrechtswidrige Praxis fortsetzt.

Schlagworte

APOTHEKE KOSTEN VERTRAG BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG HOL- UND BRINGDIENST ÄRZTE PRAXIS ES APOTHEKER PATIENTEN APOTHEKEN SCHADENSERSATZ VERHALTEN BERUFSAUSÜBUNG REZEPTE