CareLit Fachartikel
Apotheke darf einzelne Ärzte nicht bevorzugen
Apotheken Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 4 · S. 43 bis 46
Dokument
98124
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verabredung eines regelmäßigen Holund Bringdienstes für hochpreisige Medikamente zwischen einer Apotheke und einer Arztpraxis verstößt gegen das sogenannte Ärztebevorzugungsverbot nach §11 ApoG. Der Kaufvertrag über eine Apotheke kann sittenwidrig sein, sofern die konkrete Gefahr besteht, dass der Käufer die berufsrechtswidrige Praxis fortsetzt.
Schlagworte
APOTHEKE
KOSTEN
VERTRAG
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
HOL- UND BRINGDIENST
ÄRZTE
PRAXIS
ES
APOTHEKER
PATIENTEN
APOTHEKEN
SCHADENSERSATZ
VERHALTEN
BERUFSAUSÜBUNG
REZEPTE