CareLit Fachartikel
Zu den Voraussetzungen einer zulässigen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 6 · S. 122 bis 126
Dokument
98353
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das vorlegende Gericht muss hierzu darlegen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Normen abhängt. Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss nur dann, wenn die Ausführungen des Gerichts auch erkennen lassen, dass es eine eingehende Prüfung vorgenommen hat.
Schlagworte
GERICHT
VERGUETUNG
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
ZEIT
VORSCHRIFTEN
Prüfung
Vorlegende
Hierzu
Darlegen
Inwiefern
Seine
Gültigkeit
Gestellten
Normen
Abhängt