CareLit Fachartikel
Rechtsprechung
Hauser, A. · Das Krankenhaus, Berlin · 2007 · Heft 7 · S. 666 bis 670
Dokument
99135
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Zusammenwirken von Hausärzten und Apothekern ist nicht geeignet, einem Vertrag die Versorgungsqualität nach § 140 a Absatz 1 Satz 1 SGB V zu verleihen, da es weder eine interdisziplinär-fach-übergreifende noch eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten darstellt. Für Apotheken besteht lediglich die Möglichkeit der Beteiligung an einem Vertrag zur Integrierten Versorgung als Dritte. Voraussetzung für den Abzug im Rahmen von Integrationsverträgen sind stets bereits geschlossene Integrationsverträge.
Schlagworte
VERTRAG
ENTSCHEIDUNG
APOTHEKER
KRANKENHAUS
RECHTSPRECHUNG
APOTHEKEN
ZEIT
HAUSÄRZTE
PATIENTEN
HÖHE
REHABILITATION
PRAXIS
VERTRÄGE
INTENTION
ES
GESUNDHEITSWESEN