Bedeutung und Klassifizierung von Leitlinien bei Schilddrüsen-OP
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 4 · S. 104 bis 108
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin wurde am 27.02.2002 von dem zwischenzeitlich verstorbenen Zweitbeklagten, dessen Privatpatientin sie war, an der Schilddrüse operiert. Es handelte sich um eine Lobcktomie rechts und um eine subtotale Strumektomie links. Nach dem Hingriff zeigte sich eine beidseitige Lähmung der Stimmbandnerven (Recurrensparese). Wegen der damit verbundenen Atemnot erhielt die Klägerin am 03.04.2002 im Ev. Krankenhaus D. einen Luftröhrenschnitt. Bei diesem Eingriff wurden auch die Stimmbandnerven dargestellt und revidiert. Nachfolgend kam es zu einer Reinnervation auf der rechten Seite, so dass der Luftröhrenschnitt…