CareLit Fachartikel

Keine Verpflichtung eines Arztes, einem Patienten an Eides statt zu versichern, dass die ihm zugänglich gemachten Behandlungsakten vollständig sind

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 4 · S. 106 bis 107

Dokument
99714
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2007
Jahrgang 19
Seiten
106 bis 107
Erschienen: 2007-04-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin verlangte erstinstanzlich vom Beklagten Herausgabe von Fotokopien der Behandlungsunterlagen sowie der angefertigten Bildbefunde im Original und die eidesstattliche Versicherung, dass die photokopierten Behandlungsunterlagen vollständig sind. Der Anspruch auf Herausgabe wurde vom Beklagten erstinstanzlich anerkannt. Das Verlangen der eidesstattlichen Versicherung wurde in der mündlichen Verhandlung vom 09.10.2006 übereinstimmend für erledigt erklärt.

Schlagworte

PATIENT RECHT KOSTEN RECHTSPRECHUNG ES DIFFAMIERUNG SCHREIBEN KLIMA LICHT HEILBERUFE VERHALTEN PATIENTEN VERSICHERUNG KRANKENUNTERLAGEN SICHERHEIT VERTRAUEN