CareLit Fachartikel
Keine Verpflichtung eines Arztes, einem Patienten an Eides statt zu versichern, dass die ihm zugänglich gemachten Behandlungsakten vollständig sind
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 4 · S. 106 bis 107
Dokument
99714
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin verlangte erstinstanzlich vom Beklagten Herausgabe von Fotokopien der Behandlungsunterlagen sowie der angefertigten Bildbefunde im Original und die eidesstattliche Versicherung, dass die photokopierten Behandlungsunterlagen vollständig sind. Der Anspruch auf Herausgabe wurde vom Beklagten erstinstanzlich anerkannt. Das Verlangen der eidesstattlichen Versicherung wurde in der mündlichen Verhandlung vom 09.10.2006 übereinstimmend für erledigt erklärt.
Schlagworte
PATIENT
RECHT
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
ES
DIFFAMIERUNG
SCHREIBEN
KLIMA
LICHT
HEILBERUFE
VERHALTEN
PATIENTEN
VERSICHERUNG
KRANKENUNTERLAGEN
SICHERHEIT
VERTRAUEN