Gespräche des Personalrats odereinzelner Mitglieder mit Beschäftigten zu Informationszwecken
Kunze, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 1 · S. 440 bis 445
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Personalrat ist für seine Tätigkeit auf umfassende Informationen angewiesen, denn nur dann, wenn ihm diese zur Verfügung stehen, kann er sachgerechte Entscheidungen treffen. Informationsquellen sind vor allem die umfassende Unterrichtung durch die Dienststelle nach § 68 Absatz 2 BPersVG, Sprechstunden, Personalversammlungen und Monatsgespräche. Ist der Personalrat der Auffassung, nur unzureichend durch die Dienststelle unterrichtet zu sein oder bedarf er weiterer Informationen, um insbesondere seine Kontrollund Initiativrechte nach §§ 67 Absatz 1, 68 Absatz 1 und 70 BPersVG wahrnehmen zu können, ist hierzu o…