Das Behindertentestament und seine Bedeutung für den Betreuer
Kierig, F.O. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 1 · S. 211 bis 214
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem Zeitpunkt, in dem behinderte Menschen volljährig werden, werden in der Regel die bisher schon tatsächlich betreuenden Eltern zu rechtlichen (Mit-) Betreuern bestellt.1 Stirbt dann ein Elternteil, kommt es zu einem Konflikt, falls der überlebende Elternteil Alleinerbe geworden ist und das behinderte Kind somit enterbt und auf seinen Pflichtteil verwiesen ist. Wer macht den Pflichtteil geltend beziehungsweise wer entscheidet darüber, den Pflichtteil geltend zu machen? Das Vormundschaftsgericht erkennt den Konflikt und bestellt gem. § 1899 Abs. 4 BGB einen Ergänzungsbetreuer mit dem Aufgabenkreis Geltendmach…