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Das Behindertentestament und seine Bedeutung für den Betreuer

Kierig, F.O. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 1 · S. 211 bis 214

Dokument
100107
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Kierig, F.O.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 16
Seiten
211 bis 214
Erschienen: 2007-10-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

In dem Zeitpunkt, in dem behinderte Menschen volljährig werden, werden in der Regel die bisher schon tatsächlich betreuenden Eltern zu rechtlichen (Mit-) Betreuern bestellt.1 Stirbt dann ein Elternteil, kommt es zu einem Konflikt, falls der überlebende Elternteil Alleinerbe geworden ist und das behinderte Kind somit enterbt und auf seinen Pflichtteil verwiesen ist. Wer macht den Pflichtteil geltend beziehungsweise wer entscheidet darüber, den Pflichtteil geltend zu machen? Das Vormundschaftsgericht erkennt den Konflikt und bestellt gem. § 1899 Abs. 4 BGB einen Ergänzungsbetreuer mit dem Aufgabenkreis Geltendmach…

Schlagworte

TESTAMENT BEHINDERTER SOZIALHILFETRAEGER PATIENTENVERFUEGUNG SCHADENSERSATZ HÖHE MENSCHEN KIND EINKOMMEN ELTERN TOD FAMILIE GESCHWISTER PERSONEN BRILLEN LITERATUR