Erbringung nachstationärer Leistungen für Krankenhäuser gemäß § 115 a SGB V durch niedergelassene Vertragsärzte
Wigge, P.; Harney, A. · Das Krankenhaus, Berlin · 2007 · Heft 1 · S. 958 bis 966
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schon durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) vom 21. De-ember 19921} haben die Krankenhäuser nach § 115 a die Möglichkeit erhalten, vorund nachstationäre Leistungen zu erbringen. Dabei ist anerkannt, dass Krankenhäuser bei der Erbringung dieser Leistungen auch mit niedergelassenen Vertragsärzten zusammenarbeiten können. Wird eine Kooperation in den Bereichen der vorund nachstationären Behandlung vereinbart, ist nach wie vor darauf zu achten, dass die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung eingehalten werden, da die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen anderen Regelungen folgt als die de…