Steuerfallen bei Gründung einer MVZ-GmbH durch steuerbegünstigte Krankenhausträger
Krieger, W. · Das Krankenhaus, Berlin · 2007 · Heft 1 · S. 967 bis 972
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In § 95 SGB V hat der Gesetzgeber unter anderem Krankenhäusern die Möglichkeit eröffnet, durch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) an der ambulanten vertragsät ztlkhen Versorgung von Patienten teilzunehmen. Obwohl bislang überwiegend Vertragsärzte von der Kooperationsform des MVZ Gebrauch machen, ist festzustellen, dass in zunehmendem Umfang auch Krankenhäuser Tochtergesellschaften gründen, um in der ambulanten Patientenversorgung auftreten zu können. Dieser Trend wird durch die Änderungen des Vertragsarztrechts-änderungsgesetzes voraussichtlich zunehmen, da dadurch flexiblere Möglichkeiten bei der Personalorg…