CareLit Fachartikel

§ 116 b Absatz 2 und die Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation

Möller, R. · Das Krankenhaus, Berlin · 2007 · Heft 11 · S. 1103 bis 1111

Dokument
100137
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Möller, R.
Ausgabe
Heft 11 / 2007
Jahrgang 99
Seiten
1103 bis 1111
Erschienen: 2007-11-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Nachfolgend setzt sich der Autor mit der Auslegung des Gesetzestextes in § 116 b SGB V auseinander, vor allem mit der Rolle der vertragsärztlichen Versorgungssituation und ihren Auswirkungen auf die Entscheidungen der Länder. Zwar sind die Kassenärztlichen Vereinigungen am Verfahren zu beteiligen, der Gesetzgeber habe jedoch eine Konkurrenzsituation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten schaffen wollen, um mehr § 116-b-Verträge entstehen zu lassen. Unter keinen Umständen sind die KVen nach Feststellung des Autors zur Prüfung der Anträge zugelassener Krankenhäuser befugt, ein Mitentscheidungsrecht s…

Schlagworte

VEREINIGUNG BEDARFSPLANUNG KRANKENHAUS KASSENAERZTLICHE VEREINIGUNG ENTSCHEIDUNG NORM Das Krankenhaus Berlin