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Abrechnung nach der Privat-Adgo aufgrund Honorarvereinbarung – Urteil des Landgerichts München vom 4. 3. 1981
Hans-Jürgen Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1982 · Heft 07 · S. 271-272
Dokument
1002134
CareLit-ID
Jahr
1982
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Als «Privat-Adgo» wird die vom Hartmannbund herausgegebene «Allgemeine Deutsche Gebührenordnung» vom 1. 1. 1928 bezeichnet. Sie sollte die Mängel der damaligen ärztlichen Gebührenordnung, der Preugo, korrigieren, deren Sätze durchweg niedriger lagen. Die Privat-Adgo enthält Rahmengebühren, die bis zum Zwanzigfachen des Einfachsatzes betragen. Sie hatte zu keinem Zeitpunkt den Charakter einer amtlichen Gebührenordnung. Die Liquidation nach der Privat-Adgo bedurfte stets der ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Patienten.
Schlagworte
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift