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Probleme bei der Anordnung der Blutentnahme nach § 81 a StPO

H.-D. Lippert · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1980 · Heft 39 · S. 1338-1339

Dokument
1002168
CareLit-ID
Jahr
1980
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Autor:innen
H.-D. Lippert
Ausgabe
Heft 39 / 1980
Jahrgang 105
Seiten
1338-1339
Erschienen: 1980-01-01 00:00:00
ISSN
0012-0472

Zusammenfassung

Zusammenfassung Periodisch, meist anläßlich eines spektakulären Einzelfalles, wird die Frage aufgeworfen, ob ein Arzt verpflichtet ist, eine Blutentnahme nach § 81 a StPO vorzunehmen, unter welchen Umständen er die Entnahme verweigern darf oder zu ihrer Vornahme nicht berechtigt ist und welche straf-, beamten- und (oder) arbeitsrechtlichen Folgen sein Verhalten nach sich ziehen kann. Wie sehr dabei die Meinungen auseinandergehen, zeigen die kürzlich zwischen Baur und Slegmund-Schultze sowie die zwischen Narr und Berensmann äusge-tragenen Kontroversen (1).

Schlagworte

DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift