Probleme bei der Anordnung der Blutentnahme nach § 81 a StPO
H.-D. Lippert · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1980 · Heft 39 · S. 1338-1339
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Periodisch, meist anläßlich eines spektakulären Einzelfalles, wird die Frage aufgeworfen, ob ein Arzt verpflichtet ist, eine Blutentnahme nach § 81 a StPO vorzunehmen, unter welchen Umständen er die Entnahme verweigern darf oder zu ihrer Vornahme nicht berechtigt ist und welche straf-, beamten- und (oder) arbeitsrechtlichen Folgen sein Verhalten nach sich ziehen kann. Wie sehr dabei die Meinungen auseinandergehen, zeigen die kürzlich zwischen Baur und Slegmund-Schultze sowie die zwischen Narr und Berensmann äusge-tragenen Kontroversen (1).