Nachweis erfolgter Patientenaufklärung durch den Arzt
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1997 · Heft 34/35 · S. 1055-1056
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Beim Vorwurf eines Behandlungsfehlers hat bekanntlich der Patient die klagebegründenden Tatsachen (objektive Sorgfaltspflichtverletzung, deren Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden und Verschulden des Arztes) darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen. Anders ist es bei der Geltend-machung einer Aufklärungspflichtverletzung: Hier liegt die Beweislast nicht beim Patienten; vielmehr hat umgekehrt der Arzt die wirksame Einwilligung des Patienten in die Behandlung und damit dessen hinreichende Aufklärung nachzuweisen. Diese Beweislastregel ist der Grund dafür, daß Schadensersatzklagen gegen…