Abrechnung ambulanter Notfallbehandlungen durch Chefärzte – Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. 1. 1993
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1994 · Heft 09 · S. 317-320
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Grundsatzurteil vom 7. 12. 1988 (1) entschieden, daß die ambulante Versorgung von Notfallpatienten im Krankenhaus eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Krankenhäuser ist und die in der Notfallambulanz erbrachten Leistungen daher rechtlich nicht als Leistungen der Chefärzte, sondern als solche des jeweiligen Krankenhauses anzusehen sind, dem infolgedessen auch der Vergütungsanspruch gegen die Kassenärztliche Vereinigung zusteht. Dies schließt jedoch nach Auffassung des BSG nicht aus, daß ein vom Krankenhaus eingeräumtes Liquidationsrecht die Befugn…