Aufbewahrung von arbeitsmedizinischen Untersuchungsunterlagen
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1991 · Heft 05 · S. 192-193
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die sich aus dem Arztvertrag bzw. Krankenhausaufnahmevertrag, der ärztlichen Berufsordnung sowie zahlreichen Sondervorschriften ergebende Dokumentationspflicht des Arztes umfaßt auch die Pflicht zur Aufbewahrung der im Rahmen einer Untersuchung und Behandlung angefallenen Untersuchungsunterlagen (1). Überwiegend trifft die Aufbewahrungspflicht den Arzt als Person, zum Teil aber auch die Institution, in der der Arzt tätig ist. Letzteres ist zum Beispiel der Fall bei der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach der Unfallverhütungsvorschrift «Arbeitsmedizinische Vorsorge» (VBG…