Delegation ärztlicher Leistungen an Famuli
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1991 · Heft 18 · S. 713-715
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Nach der Approbationsordnung für Ärzte (AOÄ) hat der Medizinstudent im Rahmen seiner Ausbildung während der unterrichtsfreien Zeiten zwischen der bestandenen Ärztlichen Vorprüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, daß heißt in der Zeit vom Ende des 4. bis zum Ende des 10. Fachsemesters eine viermonatige Tätigkeit als Famulus abzuleisten. Die Famulatur «hat den Zweck, den Studierenden mit dem ärztlichen Wirken in öffentlichen Stellen, in Einrichtungen des Arbeitslebens, in freier Praxis und im Krankenhaus vertraut zu machen» (1).