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Postöffnung im Krankenhaus - Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 27.10.1989

Hans-Jürgen Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1990 · Heft 26 · S. 1036-1037

Dokument
1002981
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Autor:innen
Hans-Jürgen Rieger
Ausgabe
Heft 26 / 1990
Jahrgang 115
Seiten
1036-1037
Erschienen: 1990-01-01 00:00:00
ISSN
0012-0472

Zusammenfassung

Zusammenfassung Die Organisation des Postversands und der Bearbeitung der eingehenden Post im Krankenhaus und anderen ärztlich geleiteten Institutionen berührt Fragen der ärztlichen Schweigepflicht. § 203 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt die unbefugte Offenbarung des ärztlichen Berufsgeheimnisses unter Strafe. Eine »Offenbarung« des Berufsgeheimnisses liegt nur dann vor, wenn der Schweigepflichtige es an eine Person preisgibt, die nicht dem Kreis der zum Wissen Berufenen angehört. Mitteilungen über das Geheimnis innerhalb dieses Kreises sind keine »Offenbarung« (1).

Schlagworte

Krankenhaus DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift