Ärztliche Entscheidungsfreiheit im Krankenhaus – Die Berufsfreiheit nach der Bundesärzteordnung
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1988 · Heft 41 · S. 1613-1614
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Ausübung des Arztberufes fordert seinem Wesen nach einen bestimmten Freiraum für die Gewissensentscheidung des einzelnen Berufsangehörigen. Diese Freiheit ärztlichen Tuns wird durch § 1 Abs. 2 der Bundesärzteordnung (BÄO) institutionell gesichert (1). Danach ist «der ärztliche Beruf ... seiner Natur nach ein freier Beruf.» Das bedeutet nicht, daß ärztliche Tätigkeit nur in unabhängiger und wirtschaftlich selbständiger Stellung ausgeübt werden kann (2). Die Freiheit des ärztlichen Berufes ist nicht identisch mit dem rechtlich inhaltsleeren und daher mißverständlichen soziologischen Begriff «fr…