Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit von Vereinbarungen über gesondert berechenbare ärztliche Wahlleistungen im Krankenhaus – Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. 2. 1998
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1998 · Heft 44 · S. 1328-1329
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die gesonderte Berechnung von Wahlleistungen neben dem Pflegesatz bei der stationären Krankenhausbehandlung, zu der auch die ärztliche Versorgung durch den Chefarzt gehört, setzt eine schriftliche Vereinbarung vor ihrer Erbringung voraus. Außerdem ist der Patient vor Abschluß der Vereinbarung über die Entgelte und deren Inhalt im einzelnen zu unterrichten (§22 Abs.2 Bundespflegesatzverordnung [BPflV]). Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der liquidationsberechtigte Chefarzt seinen Honoraranspruch gegenüber dem Patienten mit Erfolg geltend machen. Zum Umfang der Informationspflicht d…