Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftspluralismus aus rechtlicher Sicht - Teil 2
G. Püttner · Allgemeine Homöopathische Zeitung · 1987 · Heft 02 · S. 63-67
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Freiheit der Forschung ist eines der wichtigsten Grundrechte des Grundgesetzes (Art. 5 Abs. 3). Dieses Grundrecht ist nicht nur ein Indi-vidualrecht, sondern gleichzeitig eine "institutionelle Garantie". Als solche setzt sie Pluralismus der Meinungen und Methoden besonders in den Universitäten voraus. Das Bundesverfassungsgericht hat dies ausdrücklich anerkannt. Das Problem ist, wie man die allgemeine Regel des Pluralismus konkretisieren kann. Sicherlich darf keine seriöse Meinung oder Methode von vorn herein disqualifiziert werden, sondern muß ihre Chance haben. Die Universität muß deshalb o…