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Sedierter Patient darf sich nach einer ambulant durchgeführten Magenspiegelung nicht unbemerkt aus dem Krankenhaus entfernen

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2007 · Heft 9 · S. 256 bis 258

Dokument
100334
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 9 / 2007
Jahrgang 15
Seiten
256 bis 258
Erschienen: 2007-09-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Wird ein Patient bei einer ambulanten Behandlung so stark sediert, dass seine Tauglichkeit finden Straßenverkehr für einen längeren Zeitraum erheblich eingeschränkt ist, kann dies für den behandelnden Arzt die Verpflichtung begründen, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich der Patient nach der durchgeführten Behandlung nicht unbemerkt entfernt. Diese Rechtsauffassung ergibt sich aus einer vielbeachteten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 8. 4. 2003, in der grundsätzliche Aussagen zu den Aufsichtsnotwendigkeiten gemacht wurden. Die Entscheidung des obersten Zivilgerichtes sollte Anlass s…

Schlagworte

PATIENT KRANKENHAUS PATIENTENUEBERWACHUNG BUNDESGERICHTSHOF MRSA FLUR AMBULANZ GASTROSKOPIE intensiv Stuttgart