Der Integrationsfachdienst als Begleiter im Prozess der beruflichen Orientierung und Vermittlung
Watermeier, R. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2007 · Heft 1 · S. 161 bis 163
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verweilzeit in einer Förderschule variiert zwischen mindestens 11 und längstens 18 Jahren (an -Schulen für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler) Diese Schulzeit wird ohne Wechsel an ein und derselben Schule verbracht - bemerkenswert deswegen, weil über einen langen Zeitraum hinweg Betreuung und Förderung weder einen räumlichen noch einen nennenswerten personellen Wechsel erleben. Im Umkehr-schluss heißt das, dass in diesem Bereich auch keinerlei Anpassungsleistung innerhalb dieser ganzen Zeit von den Kindern/Jugendlichen oder deren Eltern verlangt wird. Vertrautheit, Nähe, lange Zeit unveränderte Tage…