Zur Präsenz- und Residenzpflicht des Belegarztes – Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14.07.1999
Hans-Jürgen Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 2000 · Heft 09 · S. 269-271
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Nach § 39 Abs. 4 Nr. 3 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und der inhaltlich gleichen Regelung in § 31 Abs. 4 Nr. 3 Arzt-Ersatzkassenvertrag (EKV-Ä) ist als Belegarzt nicht geeignet ein Arzt, dessen Wohnung und Praxis nicht so nahe am Krankenhaus liegen, dass die unverzügliche und ordnungsgemäße Versorgung der von ihm ambulant und stationär zu betreuenden Versicherten gewährleistet ist. Damit stellt sich die Frage, welche örtliche und zeitliche Entfernung zwischen Praxis und Wohnung des Belegarztes höchstens liegen darf, damit eine ordnungsgemäße Patientenversorgung gewährleistet ist.