Die Bewertung von Augenschäden in der Privaten Unfallversicherung in Österreich
K. Lisch · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · 1987 · Heft 05 · S. 452-456
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung In Österreich erfolgt die Bewertung von Augenschäden in der Privaten Unfallversicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1965). Nach diesen ist der Invaliditätsgrad für drei Tatbestände festgelegt: bei völligem Verlust der Sehkraft beider Augen mit 100%, bei völligem Verlust der Sehkraft eines Auges mit 30%, sofern jedoch die Sehkraft des anderen Auges vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits verloren war, mit 60%. Bei völligem Verlust der Sehkraft eines Auges und gleichzeitigem teilweisen Verlust der Sehkraft des anderen Auges oder bei teilweiser Herabsetzung…