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Die Bedeutung der Ewigkeits-Garantie nach Art. 79 Abs, 3 GG für unsere gegenwärtige Sozialstaatsdebatte

Krahmer, U. · ZFSH/SGB, Starnberg · 2007 · Heft 9 · S. 515 bis 519

Dokument
100573
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Krahmer, U.
Ausgabe
Heft 9 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
515 bis 519
Erschienen: 2007-09-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Es geht im vorliegenden Beitrag um Art. 79 Abs. 3 GG (s. Kasten): In der gegenwärtigen Debatte über den Umbau (oder den Rückbau2) des Sozialstaats bleibt merkwürdigerweise diese VerfassungsVorschrift fast völlig unbeachtet. Immerhin schreibt dieser Grundgesetz-Artikel die Verpflichtung auch auf den Sozialstaat i. S. v. Art. 20 GG und auf das Würdegrundrecht des Art. 1 GG unverrückbar fest. 3 Die dort verankerte Ewigkeits-Garantie wird in der Rechtsliteratur als eine der interessantesten und gewagtesten Bestimmungen des Grundgesetzes angesehen. 4 Es geht um die Frage, ob es wirklich zulässig ist, den Verfassungsä…

Schlagworte

GESETZGEBUNG RECHT SICHERHEIT MENSCHENWUERDE SOZIALHILFE SOZIALGESETZBUCH RECHTSPRECHUNG ARBEITSLOSIGKEIT ES MENSCHEN VERSTÄNDNIS LEBEN BEVÖLKERUNG NATUR FREIHEIT BERATUNG