CareLit Fachartikel
Kundenorientierung beginnt beim Heimvertrag
Wappenschmidt-Krommus, E. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 11 · S. 18 bis 21
Dokument
100591
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den Wohnhäusern der CBT bestimmen die Bewohner, welche Leistungen im Heimvertrag festgelegt werden und welche nicht. Sogar Regelleistungen können abgewählt und von Angehörigen übernommen werden.
Schlagworte
HEIMVERTRAG
ANGEHOERIGE
LEISTUNG
MDK
KOSTEN
PFLEGE
Welche
Wohnhäusern
Bestimmen
Bewohner
Leistungen
Festgelegt
Sogar
Regelleistungen
Abgewählt
Angehörigen