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Das Urteil
Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 11 · S. 30 bis 31
Dokument
100593
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Sächsische Landessozialgericht (LSG) hat entschieden, dass ein Versicherter, den Antrag auf Heraufsetzung der Pflegestufe nicht mehr zurücknehmen kann, wenn die Pflegekasse antragsgemäß entschieden hat (hier von Pflegestufe II auf Pilegeslufe III). Die klagende Heimbewohnerin stellte zunächst einen Antrag auf Höherstufung wehrte sich jedoch sodann gegen die Höherstufung, um den sich aus der ebenfalls anzupassenden Pflegeklasse ergebenden höheren Eigenanteil an dem nunmehr insgesamt höheren Pflegesatz abzuwenden.
Schlagworte
HEIMBEWOHNER
PFLEGESTUFE
PFLEGE
ENTSCHEIDUNG
HEIMTRAEGER
KRANKENKASSE
Entschieden
Antrag
Höherstufung
Höheren
Sächsische
Landessozialgericht
Versicherter
Heraufsetzung
Zurücknehmen
Pflegekasse