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Das Urteil

Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 11 · S. 30 bis 31

Dokument
100593
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.
Ausgabe
Heft 11 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2007-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Sächsische Landessozialgericht (LSG) hat entschieden, dass ein Versicherter, den Antrag auf Heraufsetzung der Pflegestufe nicht mehr zurücknehmen kann, wenn die Pflegekasse antragsgemäß entschieden hat (hier von Pflegestufe II auf Pilegeslufe III). Die klagende Heimbewohnerin stellte zunächst einen Antrag auf Höherstufung wehrte sich jedoch sodann gegen die Höherstufung, um den sich aus der ebenfalls anzupassenden Pflegeklasse ergebenden höheren Eigenanteil an dem nunmehr insgesamt höheren Pflegesatz abzuwenden.

Schlagworte

HEIMBEWOHNER PFLEGESTUFE PFLEGE ENTSCHEIDUNG HEIMTRAEGER KRANKENKASSE LEISTUNG PFLEGEHEIME MENSCHEN DEMENZ PRAXIS VERHALTEN Altenheim Hannover