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Impfschäden sind meldepflichtig!

Tolmein, O. · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2007 · Heft 11 · S. 27 bis

Dokument
100647
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Tolmein, O.
Ausgabe
Heft 11 / 2007
Jahrgang 59
Seiten
27 bis
Erschienen: 2007-11-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Der ursächliche Zusammenhang muss nachgewiesen sein, damit ein Impfschaden als solcher vom Gericht anerkannt werden kann. Dass der Schaden wahrscheinlich im Zusammenhang mit einer Impfung entstanden ist, genügt zwar laut Infektionsschutzgesetz, doch in der Realität der Gutachten sieht die Beweisfindung oft nicht sehr patientenfreundlich aus.

Schlagworte

IMPFUNG IMPFSCHADEN ELTERN GUTACHTEN INFEKTIONSSCHUTZGESETZ ZUSAMMENARBEIT KIND FIEBER EPILEPSIE WAHRSCHEINLICHKEIT INTERNET ÄRZTINNEN ÄRZTE DEUTSCHLAND MENSCHEN ROLLE