Den Expertenstandard eingeführt - und dann?
Mittag, T. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2007 · Heft 1 · S. 40 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Prophylaxen spielen in der Pflege seit jeher eine wichtige Rolle. Und im Bereich der Prophylaxen können Pflegende noch weitgehend selbst entscheiden. Das heißt, hierfür müssen keine speziellen ärztlichen Anordnungen eingeholt werden (1) - leistungsrechtlich werden pflegerische Prophylaxen durch ärztliche Verordnungen zur Behandlungspflege im Rahmen des § 37. 2 SGB V oder in Kombination mit der Krankenhausvermeidungspflege nach § 37. 1 SGB V pauschal mitverordnet -im Rahmen von Pflegeversicherungsleistungen gehören sie grundsätzlich der Grundpflege an. Was vielen Pflegedienstinhabern nicht bewusst ist: Wenn der E…