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Die Früchte des verbotenen Baumes? Die Patentierung von Stammzellennach dem Brüstle-Urteil des Bundespatentgerichts und möglicheFernwirkungen für die pharmazeutische Industrie

Trips-Hebert, R.; Grund, M. · Pharma Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 397 bis 408

Dokument
100687
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Trips-Hebert, R.; Grund, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 29
Seiten
397 bis 408
Erschienen: 2007-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen befindet sich derzeit zwar noch im Stadium der Grundlagenforschung. Gleichwohl steht sie regelmäßig im Fokus des allgemeinen und auch des fachlichen Interesses.1 Ausschlaggebend dafür sind vor allem zwei Umstände: Zum einen verspricht die Stammzellforschung große Chancen für die Therapie vieler bisher nicht oder nur unzureichend behandelbarer Krankheiten. Zum anderen bewegt sie sich in einem ethisch schwierigen Gebiet. Speziell in Deutschland wird derzeit forschungspolitisch über eine Änderung der geltenden Regelungen zur Stammzellforschung debattiert.

Schlagworte

STAMMZELLENFORSCHUNG URTEIL FORSCHUNG HERSTELLUNG GERICHT EMBRYO ENTSCHEIDUNG FRÜCHTE STAMMZELLEN INDUSTRIE THERAPIE DEUTSCHLAND BEURTEILUNG ES SPHÄROIDE KEIMZELLEN