Der informierte Patient ist der beste Patient
Willi, C. · Pharma Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 412 bis 421
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine im Jahr 2004 an 900 000 Frauen versandte Patientenbroschüre über Migräne und deren Behandlung durch Triptanc, eine neue Klasse von pharmazeutischen Wirkstoffen, wurde vom schweizerischen liundesgerieht als unzulässige Werbung beurteilt. Der Entscheid gab dem Bundesgericht (ielegcnheit, zur Abgrenzung zwischen Werbung und Information für verschreibpflich-tige Arzneimittel Stellung zu nehmen.1 Im Anschluss an den höchstrichterlichen Entscheid hat die schweizerische Zulassungsbehörde Swissmedic ihre Praxis zur Verbreitung von Informationen über das Internet durch Pharmaunternehrnen geändert und in einer von ih…