CareLit Fachartikel

Der informierte Patient ist der beste Patient

Willi, C. · Pharma Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 412 bis 421

Dokument
100689
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Willi, C.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 29
Seiten
412 bis 421
Erschienen: 2007-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Eine im Jahr 2004 an 900 000 Frauen versandte Patientenbroschüre über Migräne und deren Behandlung durch Triptanc, eine neue Klasse von pharmazeutischen Wirkstoffen, wurde vom schweizerischen liundesgerieht als unzulässige Werbung beurteilt. Der Entscheid gab dem Bundesgericht (ielegcnheit, zur Abgrenzung zwischen Werbung und Information für verschreibpflich-tige Arzneimittel Stellung zu nehmen.1 Im Anschluss an den höchstrichterlichen Entscheid hat die schweizerische Zulassungsbehörde Swissmedic ihre Praxis zur Verbreitung von Informationen über das Internet durch Pharmaunternehrnen geändert und in einer von ih…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ARZNEIMITTEL MARKETING INFORMATION PATIENT INTERNET ZIEL FORSCHUNG OFFENLEGUNG WERBUNG SCHWEIZ MIGRÄNE PRAXIS RICHTLINIE ES PATIENTEN