CareLit Fachartikel
Der Dekubitus im Lichte der jüngeren Rechtsprechung
Sträßner, H. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 11 · S. 514 bis 523
Dokument
100692
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jede Pflegemaßnahme muss dem medizinischen1 und pflegerischen Standard genügen. Die Pflege hat sich bei ihrer Standardentwicklung an der Standardentwicklung im ärztlichen Bereich2 analog zu orientieren. Die dortige Entwicklung ist historisch und inhaltlich vorausgesetzt von der Rechtsprechung3 auf die Pflege übertragen worden. Standard ist das, was auf dem betreffenden Fachgebiet dem gesicherten Stand der Wissenschaft entspricht und in der Praxis bei der Pflege, Betreuung und Versorgung des Patienten anerkannt ist.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
STANDARD
PFLEGE
DEKUBITUSPROPHYLAXE
DEKUBITUS
THERAPIE
QUALITAETSSICHERUNG
WISSENSCHAFT
PRAXIS
PATIENTEN
ELEMENTE
ES
MEDIZIN
QUALITÄTSKONTROLLE
ARBEIT
LEITLINIEN