Das Haager Übereinkommen vom 13.1.2OOO zum internationalen Schutz Erwachsener
Wagner, R.; Beyer, M. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 12 · S. 231 bis 234
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 3.4.2007 hat Deutschland die Ratifikationsurkunde zum Haager Übereinkommen vom 13.1.2000 zum internationalen Schutz Erwachsener (nachfolgend: Erwachsenenschutz-Übereinkommen - ErwSÜ)1 hinterlegt.2 Zuvor ist die Übereinkunft bereits vom Vereinigten Königreich, beschränkt auf Schottland, ratifiziert worden. Das Übereinkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Hinterlegung der dritten Ratifikationsurkunde folgt (Art 57 Abs 1 ErwSÜ).3 Von diesem Tag an wird die Übereinkunft auch für Deutschland gelten.