CareLit Fachartikel

Das Haager Übereinkommen vom 13.1.2OOO zum internationalen Schutz Erwachsener

Wagner, R.; Beyer, M. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 12 · S. 231 bis 234

Dokument
100772
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Wagner, R.; Beyer, M.
Ausgabe
Heft 12 / 2007
Jahrgang 16
Seiten
231 bis 234
Erschienen: 2007-12-03 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Am 3.4.2007 hat Deutschland die Ratifikationsurkunde zum Haager Übereinkommen vom 13.1.2000 zum internationalen Schutz Erwachsener (nachfolgend: Erwachsenenschutz-Übereinkommen - ErwSÜ)1 hinterlegt.2 Zuvor ist die Übereinkunft bereits vom Vereinigten Königreich, beschränkt auf Schottland, ratifiziert worden. Das Übereinkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Hinterlegung der dritten Ratifikationsurkunde folgt (Art 57 Abs 1 ErwSÜ).3 Von diesem Tag an wird die Übereinkunft auch für Deutschland gelten.

Schlagworte

RECHT ZUSAMMENARBEIT ANERKENNUNG BETREUUNGSRECHT BERLIN ERWACHSENER DEUTSCHLAND ZEIT MENSCHEN RECHTSPRECHUNG LITERATUR ES EHE SICHERHEIT FRANKREICH FLÜCHTLINGE