Leistungsträger der Rehabilitation und Einleitung von Leistungen zur Teilhabe und diagnostische Voraussetzungen
B Steinke · Aktuelle Rheumatologie · 2004 · Heft 05 · S. 276-281
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Leistungen zur Teilhabe umfassen die medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Je nach Art, Voraussetzung und Zielsetzung können unterschiedliche Rehabilitationsträger zuständig sein. Teilhabeleistungen können Menschen mit Behinderung oder Menschen, denen eine Behinderung droht, in Anspruch nehmen. Der Begriff der Behinderung nach dem SGB IX ist dem der ICF angelehnt. Die Erbringung der Leistungen setzt Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit…