CareLit Fachartikel

Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2007 · Heft 11 · S. 610 bis 613

Dokument
100848
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2007
Jahrgang 21
Seiten
610 bis 613
Erschienen: 2007-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Kl. verlangt von dem bekl. Landkreis Überstundenvergütung. Sie ist bei dem Bekl. als OP-Krankenschwester im Krankenhaus P beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der BAT und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung Anwendung. Die Kl. ist eingruppiert in VergGr. Kr VI. Bei einer 38,5 Stundenwoche beträgt die monatliche Grundvergütung 2010,80 €. Hieraus errechnen sich ein Bruttostundenlohn von 13,60 € und eine Überstundenvergütung von 17,00 € brutto die Stunde.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT BAT ARBEITGEBER ZEIT RECHT BEURTEILUNG CHARAKTER ZIELE ES ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG AUFSCHUB AUFMERKSAMKEIT