Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2007 · Heft 11 · S. 610 bis 613
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. verlangt von dem bekl. Landkreis Überstundenvergütung. Sie ist bei dem Bekl. als OP-Krankenschwester im Krankenhaus P beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der BAT und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung Anwendung. Die Kl. ist eingruppiert in VergGr. Kr VI. Bei einer 38,5 Stundenwoche beträgt die monatliche Grundvergütung 2010,80 €. Hieraus errechnen sich ein Bruttostundenlohn von 13,60 € und eine Überstundenvergütung von 17,00 € brutto die Stunde.