Praxisbesonderheiten im Arzneimittelregressverfahren
M. Stellpflug · Aktuelle Dermatologie · 2005 · Heft 07 · S. 339-341
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch Prüfgremien überwacht. Im Richtgrößenprüfverfahren droht dabei der Arznei-mittelregress, wenn das Richtgrößenvolumen überschritten wird und diese Überschreitung nicht durch Praxisbesonderheiten gerechtfertigt ist. Nur durch eine sorgfältige Dokumentation lassen sich Praxisbesonderheiten erfolgreich nachweisen. Die Besonderheiten bei Arzneimittelinnovationen und die regional unterschiedlichen Prüfvereinbarungen/Richtgrößenvereinbarungen erfordern besondere Beachtung.