Verbotene und erlaubte Formen der Sterbehilfe
M Weber · Zeitschrift für Palliativmedizin · 2005 · Heft 03
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ärztliche Berufsordnung verpflichtet den Arzt, Leben zu erhalten, das Selbstbestimmungsrecht zu achten und Sterbenden beizustehen. Damit ist der ethische und rechtliche Rahmen ärztlicher Sterbehilfe abgesteckt. Verboten ist die Hilfe zum Sterben in Form der aktiven Sterbehilfe oder des ärztlich assistierten Suizids. Erlaubt ist die Hilfe im Sterben in Form der indirekten Sterbehilfe, der passiven Sterbehilfe und der palliativen (terminalen) Sedierung. In der Praxis erweisen sich diese grundsätzlich klaren und einleuchtenden begrifflichen Abgrenzungen insofern als schwierig und zum Teil verwaschen, als viele…