Schadensersatz wegen der Anwendung einer Außenseitermethode (Racz-Katheter)
Rechtsdepesche, Köln · 2007 · Heft 11 · S. 238 bis 239
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin verlangt von einem niedergelassenen Orthopäden Schadensersatz wegen Komplikationen bei der Behandlung eines Bandscheibenvorfalls mit einem sog. Racz-Katheter. Bei dieser Behandlungsform wird über einen Epiduralkatheter im Spinalkanal ein Cocktail aus einem Lokalanästhetikum, einem Corticoid, einem Enzym und einer Kochsalzlösung im Bereich des betroffenen Segments eingespritzt. Der Orthopäde führte solche Eingriffe in einer nahe gelegenen chirurgischen Klinik aus. In der von der Klägerin unterzeichneten vorgefertigten Operationsaufklärung und Einwilligung ist als eventuelle Komplikation u. a. die Mög…