CareLit Fachartikel
Anlass vermeiden
Bierther, I. · Häusliche Pflege, Hannover · 2007 · Heft 11 · S. 40 bis 41
Dokument
101006
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitgeber sind nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung verpflichtet, wenn sie das Arbeitsverhältnis aus Anlass einer Arbeitsunfähigkeit kündigen. Inhaber ambulanter Pflegedienste sollten folgende Fallvarianten kennen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
KUENDIGUNG
KRANKENKASSE
ARBEITSUNFAEHIGKEIT
ARBEITNEHMER
KRANKENSCHWESTER
Häusliche Pflege
Hannover