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Rückforderungen nach § 118 SGB VI bei Verfügungen durch Unbekannt

Erkelenz, H.; Leopold, A. · ZFSH/SGB, Starnberg · 2007 · Heft 1 · S. 582 bis 588

Dokument
101009
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Erkelenz, H.; Leopold, A.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
582 bis 588
Erschienen: 2007-10-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Seit geraumer Zeit beschäftigt die Sozialgerichtsbarkeit die Frage nach den Voraussetzungen des in § 118 Abs. 3 SGB VI normierten Rückforderungsanpruchs. Im Mittelpunkt der Diskussion stand und steht, unter welchen Voraussetzungen sich das in Anspruch genommene Kreditinstitut auf seine Entreicherung berufen kann. Diese Problematik hat eine neue Nuance erhalten: Wie sind Fälle zu beurteilen, in denen ein Unbekannter mittels Kundenkarte und PIN über das Konto verfügt hat? Auch das Bundessozialgericht wird sich in nächster Zukunft mit dieser Fragestellung befassen.

Schlagworte

RENTE RISIKO TOD ZEIT LEISTUNG RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF RENTENVERSICHERUNG ZFSH/SGB Starnberg