Rückforderungen nach § 118 SGB VI bei Verfügungen durch Unbekannt
Erkelenz, H.; Leopold, A. · ZFSH/SGB, Starnberg · 2007 · Heft 1 · S. 582 bis 588
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit geraumer Zeit beschäftigt die Sozialgerichtsbarkeit die Frage nach den Voraussetzungen des in § 118 Abs. 3 SGB VI normierten Rückforderungsanpruchs. Im Mittelpunkt der Diskussion stand und steht, unter welchen Voraussetzungen sich das in Anspruch genommene Kreditinstitut auf seine Entreicherung berufen kann. Diese Problematik hat eine neue Nuance erhalten: Wie sind Fälle zu beurteilen, in denen ein Unbekannter mittels Kundenkarte und PIN über das Konto verfügt hat? Auch das Bundessozialgericht wird sich in nächster Zukunft mit dieser Fragestellung befassen.