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Brennende Pflegebetten - Besteht eine Pflicht zum Rückruf?

Rothe, O. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 117 bis 119

Dokument
101034
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Rothe, O.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 7
Seiten
117 bis 119
Erschienen: 2007-10-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Das Ol.d Hamm hat mit seinem Urteil vom 16.05.2007 wegweisende Ausführungen zur Rückrufpflicht bei fehlerhaften Produkten gemacht. Im Anschluss an das erstin-stanzliche Urteil des LG Bielefeld2 hat es entschieden, dass bei bestimmten fehlerhaften Produkten eine Warnung ausreiche und ein Produktrückruf nicht erforderlich sei. Die Pflicht zum Rückruf lag im entschiedenen Fall nahe, da Pflegebetten, welche die Beklagte hergestellt hatte, in Brand geraten konnten und es zu erheblichen Gefährdungen für Leib oder Leben kommen konnte. Mit dem Urteil werden die Pflichten der Hersteller zum Rückruf erfreulicherweise in e…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG URTEIL VERTRAG LEBEN GERICHT MedizinProdukte Recht Frankfurt