CareLit Fachartikel
Vertrieb selbst hergestellter arzneimittelähnlicher Produkte
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 133 bis 137
Dokument
101038
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei entsprechender Anwendung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften, die es dem Apotheker unter dem Gesichtspunkt der verlängerten Rezeptur erlauben, Fertigarzneimittel ohne Zulassung herzustellen und in den Verkehr zu bringen, ist es dem Apotheker unter bestimmten Umständen des Einzelfalls , arzneimittelähnliche Medizinprodukte (hier: Hyaluron-Natrium-Fertigspritzen zur Anwendung bei Gelenkerkrankungen) aufgrund einer Individualrezeptur mit den Mitteln des apothekenüblichen Betriebs ohne CE-Kennzeichnung herzustellen und in den Verkehr zu bringen.
Schlagworte
HERSTELLUNG
WIRKUNG
APOTHEKER
ARZNEIMITTEL
VORSCHRIFTEN
MEDIZINPRODUKT
MedizinProdukte Recht
Frankfurt