CareLit Fachartikel

Ist die Altersgrenze von 68 Jahren in § 95 SGB V noch verfassungsgemäß?

Kazemi, R.; Leopold, A. · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 1 · S. 118 bis 122

Dokument
101043
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Kazemi, R.; Leopold, A.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 19
Seiten
118 bis 122
Erschienen: 2007-10-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Gemäß § 95 Abs. 7 S. 3 SGB V endet die Zulassung als Vertragsarzt am Ende des Kalendervierteljahres, in dem der Vertragsarzt sein 68. Lebensjahr vollendet. Diese Regelung sieht sich seit ihrer Einführung heftiger Kritik ausgesetzt und war auch schon mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Vom BVerfG gebilligt, war ein Angehen gegen die Vorschrift jedoch bislang nie von Erfolg gekrönt. Dies könnte sich mit Inkrafttreten des GKV-WSG sowie des VÄndG zugunsten der zwangspensionisierten Ärzte ändern, sieht das Gesetzespaket doch Ausnahmen von der starren Altersgrenze vor. Auch das Verbot der Diskrimin…

Schlagworte

ARZTRECHT ALTERSGRENZE TAETIGKEIT KRANKENVERSICHERUNG GRUNDGESETZ Arzt Zahnarzt Recht Baden-Baden